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   LSG Bayern, 10.06.2021 - L 4 KR 495/20   

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https://dejure.org/2021,44681
LSG Bayern, 10.06.2021 - L 4 KR 495/20 (https://dejure.org/2021,44681)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.06.2021 - L 4 KR 495/20 (https://dejure.org/2021,44681)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. Juni 2021 - L 4 KR 495/20 (https://dejure.org/2021,44681)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nahtloser Anschluss von Krankengeldansprüchen bei neuer Krankheit

  • sozialrechtsiegen.de

    Nahtlose Krankengeldansprüche bei neuer Krankheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Arbeitslosengeldbezug; Rangverhältnis der Krankenversicherungspflicht bei Bezug von ALG und in der Krankenversicherung der Rentner; Fortbestand der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Bayern, 10.06.2021 - L 4 KR 495/20
    Die Beteiligten sind ferner auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.05.2012 (B 1 KR 19/11 R - juris) hingewiesen worden.

    Nach der Rechtsprechung des BSG setzt die Aufrechterhaltung der Beschäftigtenversicherung nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V keine Überschneidung von Beschäftigungsverhältnis und Entstehung des Anspruchs auf die Sozialleistung voraus, sondern lediglich eine Nahtlosigkeit von Beschäftigung und Entstehung des Rechts auf die Sozialleistung, also die Entstehung des Anspruchs auf die Sozialleistung in unmittelbarem zeitlichen Anschluss an das Beschäftigungsverhältnis (vgl. BSG, Urteil v. 10.05.2012, a.a.O., vor allem Rn. 15).

  • LSG Bayern, 14.05.2019 - L 4 KR 537/18

    Krankenversicherung: Bestehenbleiben eines Anspruchs auf Krankengeld

    Auszug aus LSG Bayern, 10.06.2021 - L 4 KR 495/20
    Erfasst sind somit nicht die Fälle des Anschlusses einer Arbeitsunfähigkeit wegen einer neuen Krankheit (s. bereits Bayer. Landessozialgericht, Urt. v. 14.05.2019, L 4 KR 537/18).
  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus LSG Bayern, 10.06.2021 - L 4 KR 495/20
    Ob und in welchem Umfang Versicherte Krankengeld beanspruchen können, bestimmt sich nach dem Versicherungsverhältnis, das im Zeitpunkt des jeweils in Betracht kommenden Entstehungstatbestands für Krankengeld vorliegt (vgl. z.B. BSG, Urt. v. 11.05.2017, B 3 KR 22/15).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 8/07 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Anspruchsberechtigung - Rentner - kein

    Auszug aus LSG Bayern, 10.06.2021 - L 4 KR 495/20
    Die Beklagte habe schon darauf hingewiesen, dass diejenigen, die in der KVdR versichert seien, nur dann Anspruch auf Krankengeld hätten, wenn sie ein Regelentgelt aus einer Erwerbstätigkeit neben dem Rentenbezug erzielten (BSG NZS 2008, 313).
  • LSG Bayern, 12.05.2021 - L 4 KR 293/20

    Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bei stationärer Aufnahme

    Auszug aus LSG Bayern, 10.06.2021 - L 4 KR 495/20
    Der Senat teilt die Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg, wonach mit dem "Beginn der Behandlung" im Krankenhaus nicht gemeint ist, dass erst ab dem Zeitpunkt einer förmlichen Aufnahme in die Sachgesamtheit des Krankenhauses an diesem Tag ein Anspruch auf Krankengeld entsteht (siehe auch der Senat in: L 4 KR 293/20, Urt. v. 12.05.2021).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - L 9 KR 94/18

    Krankenversicherung - Krankengeldbezug - Aufrechterhaltung des Anspruchs bei

    Auszug aus LSG Bayern, 10.06.2021 - L 4 KR 495/20
    Das LSG Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 22.05.2019 (L 9 KR 94/18 - juris) die Ansicht vertreten, dass in dem dortigen Verfahren der Anspruch auf Krankengeld fortbesteht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2020 - L 4 KR 35/20
    Auszug aus LSG Bayern, 10.06.2021 - L 4 KR 495/20
    Die Beschwerde wies das Bayer. Landessozialgericht mit Beschluss vom 05.03.2020 zurück (L 4 KR 35/20 B ER).
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